Angaben laut TMG
Anschrift:
Fa. Clean
– Fahrzeugaufbereitung von Hand –
Inh. Marko Erler
Delitzscher Str. 38A
06112 Halle (Saale)
Telefon: 0345 – 68 92 44 74
Fax: 0345 – 4 72 32 07
Email: info@faclean.de
Ust-Id.Nr: DE249728653
Veranwortlich für Inhalt:
Marko Erler
Veranwortlich für die Umsetzung:
Michael Wolter | XXL-Design
www.xxl-design.net
Copyright 2007 – 2018 Fa. Clean
alle Rechte vorbehalten.
Falls nicht anders angegeben, unterliegen alle Seiten dieser Internetpräsenz dem Urheberrecht (Copyright). Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- oder Animationsdateien einschließlich deren Anordnung auf den Web-Seiten.
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Unsere AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fa. Clean
Alle zwischen „Fa.Clean“ (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde :
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB’s.
Zu diesen zählen Fahrzeugreinigung, Fahrzeugpflege, Autowäsche, etc.
1.1.
Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB’s abweichen bedürfen der Schriftform.
Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2.
Änderungen an den AGB’s sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.3.
Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB’s weiterhin gültig.
§2 Terminvereinbarungen
2.1.
Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und als solche behandelt und anerkannt.
Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung /aufbereitung, muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.
Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.
2.2.
Terminvereinbarungen werden mit dem Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen.
Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden.
Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1.
Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2.
Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins besteht, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des ausgemachten Preises, mindestens aber 20,00 € Euro in Rechnung stellen bzw. geltend machen.
§4 Reklamationen
4.1.
Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs überprüft.
Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden.
Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2.
Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3.
Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden.
Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.